Brennbare Kältemittel: Checkliste und Fachkundenachweis
Brennbare Kältemittel gewinnen eine immer größere Bedeutung. Dazu gehören die klassischen Kohlenwasserstoffe der Sicherheitsklasse A3 (z.B. R290) genauso, wie die seit ein paar Jahren am Markt angebotenen synthetischen Kältemittel der Sicherheitsklasse A2L. Der Umgang mit diesen Stoffen erfordert besondere Sorgfalt und spezielle Kenntnisse.
Jüngere Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass Kunden häufig einen Nachweis darüber verlangen, dass die Mitarbeiter von Kälte-Klima-Fachbetrieben die ihnen übertragenen Arbeiten fach- und sachgerecht ausführen werden. Aus diesem Grund hat die Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg ein Formular „Fachkunde für den Umgang mit brennbaren Kältemitteln“ ausgearbeitet. Diese Checkliste hilft dem verantwortlichen Firmeninhaber, gemeinsam mit seinen Mitarbeitern die vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten aufzunehmen oder eventuelle Lücken festzustellen. Bei positivem Ergebnis kann der Mitarbeiter vom Arbeitgeber für bestimmte Aufgaben zum Fachkundigen ernannt und dies dokumentiert werden. Das Formular kann aus dem Download-Bereich der Internetseite www.bfs-kaelte-klima.de heruntergeladen werden.
Wenn die Fachkunde beim Kunden nachgewiesen werden muss, bietet die Landesinnung Kälte-Klima-Technik zusätzlich die Ausstellung einer Scheckkarte an. Sie wird nach Einsendung der Checkliste gegen eine geringe Gebühr ausgestellt.
Wenn noch Weiterbildungsbedarf besteht, bieten die innungseigenen Fachschulen verschiedene Kurse an. Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik hat beispielsweise das eintägige Seminar T10 „Monteurschulung für den Einsatz brennbarer Kältemittel“ im Programm. Es findet in Maintal statt und vermittelt neben der Theorie auch den praktischen Umgang mit brennbaren Kältemitteln.
Auf der Internetseite der Bundesfachschule finden sich alle Termine für Seminare und Module zum Umgang mit brennbaren Kältemitteln.