Post-EEG: 6 Punkte, die Installateure wissen müssen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) feiert 2020 sein 20jähriges Bestehen – am 25.2.2000 wurde es vom damaligen Bundestag beschlossen. Es garantiert Anlagenbetreibern von Photovoltaik (PV), Windkraft oder Bioenergie eine Vergütung des eingespeisten Stroms ins Netz über 20 Jahre. Über dieses Marktfördermodell ist die Photovoltaik in Deutschland groß geworden. Mittlerweile nähert sich die installierte PV-Kapazität der 52-GW-Marke an (zum Vergleich: Ein Atomkraftwerk hat eine Kapazität von etwa 1 GW). Ab 2021 werden nun die ersten Erneuerbare-Energien-Anlagen aus der EEG-Förderung herausfallen. Die den ersten gefühlt jetzt plötzlich bewusst werdende Erkenntnis ist eigentlich das, was man seit 20 Jahren ja wusste, aber über die Zeit ausblendete: dass die Förderung mal endet.
Kleine Anlagen sind als erste dran
Welche PV-Anlagen werden als erste betroffen sein? Dazu gibt es ein aktuelles Kurzgutachten des Umweltbundesamts (UBA). Es befasst sich mit der Frage, was der wirtschaftlich beste Nachnutzungspfad für diese Anlagen ist – nach derzeitigem Stand – und dazu musste es natürlich erheben, wer überhaupt betroffen sein wird. Hinsichtlich des Anlagenbestandes zeigt sich, dass gut 62% der Anlagenleistung, für die bis 2024 der so genannte Weiterbetrieb beginnt, kleiner als 10 kW ist. Der Anteil der Anlagen zwischen 10 kW und 30 kW gewinnt ab 2024 an Bedeutung, derjenige von Anlagen über 30 kW ab 2025. Die durchschnittliche Anlagengröße der Weiterbetriebsanlagen steigt laut UBA von 2021 bis 2024 von 3,9 kW auf 7,1 kW an. Bei den Anlagen, die ab kommendem Jahr aus der Förderung fallen, handelt es sich also in erster Linie um kleine Anlagen. Die 6 Punkte sind auf sie zugeschnitten.
1. Die Alt-Kunden darauf hinweisen
Es mag simpel klingen – aber möglicherweise sind viele Betreiber von PV-Anlagen sich ihrer Situation noch gar nicht bewusst. Der erste Schritt ist also möglicherweise oftmals erstmal der, die eigenen Kunden darauf hinzuweisen.
2. Kein Strom ins Netz, wo kein Kunde
Nach derzeitigem gesetzlichen Stand (Anfang März 2020) dürfen Anlagenbesitzer, deren Anlagen ab kommenden Jahr aus dem EEG fallen werden, ihren Strom nur noch dann ins Netz einspeisen, wenn sie diesen jemandem liefern, also einem Kunden. Hat er aber keinen Kunden, speist er seinen Strom "wild" ins Netz ein und sein Kraftwerk kann vom Netzbetreiber abgeschaltet werden.
3. Direktvermarktung derzeit keine Option
Also auf Kundensuche gehen? Die wirtschaftlichen Randbedingungen der so genannten Direktvermarktung stehen laut UBA für kleine Solarstromanlagen, die aus dem EEG fallen, derzeit eher schlecht. Denn sie bestehen einerseits im Marktwert des eingespeisten Stroms und andererseits in den Kosten der Direktvermarktung. Die Kosten der Direktvermarktung setzen sich aus den Vermarktungsentgelten, den Kosten zur Herstellung der Fernsteuerbarkeit sowie den Kosten für die Viertelstundenmessung zusammen. Für die spezifischen Kosten der Direktvermarktung ergeben sich zwar Bandbreiten, die aber insbesondere bei den kleinen Anlagen, die in den ersten Jahren aus der Förderung fallen, oberhalb des erwarteten Marktwerts liegen. Die Direktvermarktung ist somit in vielen Fällen nicht kostendeckend, so die Studie.
4. Besser weiternutzen als abbauen
Also alles abbauen? Manche warnen aktuell davor, dass viele Eigentümer ihre Generatoren abbauen werden, sobald sie keine Vergütung mehr erhalten. Das Ziel ist, bei der Politik Druck aufzubauen, damit diese Anlagen weiter staatlich gefördert zu werden. Die Möglichkeit der Entwicklung einer solchen Abbau-Mentalität besteht. Doch bei Licht betrachtet scheint sie doch sehr fragwürdig.
Die abgebauten Module kann man am Markt jedenfalls nicht mehr zu Geld machen. Sie abzubauen allerdings kostet. Hier muss ganz genau hingesehen werden, in welchem Zustand die jeweils verwendeten Module noch sind und ob die Degradierung weit fortgeschritten ist oder nicht. Ist sie es nicht, spricht aus ökonomischen und ökologischen Gründen alles dafür, die Anlage ggf. noch viele Jahre weiter zu betreiben statt sie abzubauen.
5. Auf Eigenstromnutzung umrüsten
Laut des UBA-Kurzgutachtens werden ausgeförderte Anlagen am besten auf die Eigenstromnutzung umgerüstet. Es gibt genügend alternative Nutzungsmöglichkeiten für den selbst erzeugten Strom, statt ihn ins Netz einzuspeisen, z.B. Elektromobilität, Stromversorgung im Haus, ggf. kann der selbst erzeugte Strom auch einen Beitrag zur Warmwasserversorgung leisten. Lässt sich eine Kapazitäts-Erweiterung auf dem Dach in Betracht ziehen? Solarstromspeicher-Anbieter bieten Nachrüstungen bzw. die Integration von Speichern im Bestand an. Summiert man alle gegenwärtigen Umstände und in Aussicht stehenden technischen Möglichkeiten vor dem zeitlichen Hintergrund, dann gibt es derzeit die klare Empfehlung, die ausgeförderten Anlagen auf die Eigenstromnutzung auszurichten und zu optimieren.
6. Entwicklungen beobachten, um informieren zu können
Man sollte auch die Randbedingungen im Auge behalten, um ggf. Fragen von Kunden parieren bzw. sachkundig informieren zu können. Die Forderungen an die Politik, klare Anschlussregelungen für die ausgeförderten EEG-Anlagen zu schaffen, nehmen zu. So ist beispielsweise die Abschaffung der reduzierten EEG-Umlage von 40 Prozent im Gespräch, die ja derzeit auch die Anlagen zu zahlen hätten, die 2021 aus der EEG-Förderung fallen. Jetzt im März 2020 werden die Verhandlungen um den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zwischen Bund und Ländern aufgenommen. In diesem Zug ist dann auch die Novelle des EEG zu erwarten. Doch sollten die jetzt betroffenen Anlagenbesitzer nicht darauf warten oder damit rechnen, dass das EEG für sie fördertechnisch in die Verlängerung geht.
Mittelfristig bliebe das Warten auf Alternativen, die der Markt derzeit entwickelt. Das Top-Thema PPA (Power Purchase Agreement) könnte auch für kleine PV-Anlagen interessant werden, wenn z. B. heimische Energieversorger den Ökostrom aus lokalen PV-Anlagen aufkaufen – dann hätten auch die Kleinen ihre „Kunden“: PPA bedeutet den privatwirtschaftlichen Abschluss eines langfristigen Stromliefervertrags zu festen Konditionen, z. B. mit einem Solarpark.
Der Düsseldorfer Ökostromanbieter Naturstrom beispielsweise ist jüngst als einer der ersten in Deutschland mit einem PPA aus Solarstrom auf den Plan getreten und integriert diesen in sein Beschaffungsportfolio, um aus diesem dann wiederum Haushaltskunden mit Solarstrom zu bedienen. Für kleine Aufdach-Anlagen ist die Teilnahme an solchen Geschäftsmodellen derzeit aber noch Zukunftsmusik.
Dittmar Koop ist Journalist für erneuerbare Energien und Energieeffizienz.