Fördersatz für Solarstromspeicher gefallen
Der Bund fördert Solarstromspeicher auch 2018. Privatpersonen und Unternehmen können von der staatlichen KfW Bankengruppe im Programm „Erneuerbare Energien – Speicher“ (275) einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen. Der Tilgungszuschuss ist zum 1. Januar von 13 auf 10 % gesunken.
Wer sich eine Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von 5 kW zulegt, erhält einen maximalen Kreditbetrag von 10.000 Euro und einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 1.000 Euro für die Solarbatterien. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums stehen nur begrenzt Fördermittel zur Verfügung. Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2018. Da die Mittel rasch erschöpft sein können, ist möglicherweise Eile geboten. 2017 hatte die KfW bis Ende Mai rund 3.200 Förderungen für Heimspeicher genehmigt. Nun sind für das gesamte Jahr 2018 nur Gelder für 5.000 Speicher vorhanden.
Förderbedingungen beachten
Es gibt es nicht für alle Solarspeicher Geld vom Staat. „Der Staat fördert nur Speicher an kleinen und mittleren Solaranlagen“, erklärt Jürgen Groß vom Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN). „Batteriesysteme in Verbindung mit Photovoltaikanlagen über 30 kW installierter Leistung sind nicht förderfähig.“ Die Eigentümer des stationären Batteriesystems erhalten außerdem nur dann eine finanzielle Unterstützung, wenn die dazugehörige Photovoltaikanlage nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde – das Programm unterstützt Solarbatterien bei Neuanlagen als auch bei bereits bestehenden.
Außerdem muss für die Batterien des Speichersystems eine Zeitwertersatzgarantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen, sonst fließt kein Fördergeld. Bei einer solchen Garantie wird im Fall eines Defekts zumindest der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt. Mit dieser Regelung sollen nur qualitativ hochwertige Systeme gefördert werden.
Förderung abgesenkt
Wer sich eine neue Photovoltaikanlage mit einem Solarstromspeicher zulegt, erhält für den Speicher einen Kredit in Höhe von maximal 2.000 Euro pro kW installierter Solaranlagen-Leistung. Für eine Nachrüstung einer bereits bestehenden Solarstromanlage mit einem Batteriespeicher gibt es sogar 2.200 Euro je kW.
Der Fördersatz beim Tilgungszuschuss gibt an, welchen Anteil der Nettoinvestitionskosten, die für den Kauf und Einbau eines Batteriespeichers anfallen, der Staat übernimmt. Bis zum Jahresende beträgt er noch 10 %. Ursprünglich sollte die letzte Degressionsstufe erst am 1. Juli 2018 in Kraft treten. Da das Bundeswirtschaftsministerium den Zuschuss jedoch am 1. Oktober 2017 außerplanmäßig um drei Prozentpunkte auf 13 % abgesenkt hatte, und zum Jahreswechsel eine weitere Absenkung vorgesehen war, wurde die letzte Förderstufe nun auf den 1. Januar vorgezogen. Der Grund für die vorgezogene Absenkung der Förderung seien stärker gesunkene Anschaffungskosten als prognostiziert, so das Ministerium.
Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei unter www.zukunftaltbau.de.