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Altersgerechtes Wohnen: Barrierefrei ist die Ausnahme

Mehr als jede fünfte Person in Deutschland gehört zur Generation 65 plus. Vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung gewinnt auch das barrierearme und somit altersgerechte Wohnen an Bedeutung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatten 85% aller Seniorenhaushalte (Haushalte mit Personen im Alter ab 65 Jahren) im Jahr 2018 keinen stufenlosen Zugang zur Wohnung.

Neben nicht vorhandenen Stufen oder Schwellen tragen auch ausreichend breite Türen und ausreichend breite Flure zu einem barrierereduzierten Zugang zur Wohnung bei. Im Durchschnitt erfüllte 2018 nur jede zehnte Wohnung in Deutschland – unabhängig vom Alter der Bewohnerinnen und Bewohner – alle drei genannten Kriterien. Je nach Baujahr des Gebäudes gibt es hier große Unterschiede. In neueren Gebäuden ab dem Baujahr 2011 besaßen 44% der Wohnungen sowohl stufenlose Zugänge zur Wohnung als auch ausreichend breite Türen und Flure. In bis 1948 errichteten Altbauten lag der Anteil der Wohnungen mit einem barrierearmen Zugang dagegen nur bei 5%.

Im Hinblick auf die Bewegungsfreiheit innerhalb der Wohnungen zeichnen die Ergebnisse der amtlichen Statistik ein Bild mit vielen Hindernissen: Nur 2% der Wohnungen erfüllten alle Merkmale eines barrierearmen Wohnens – das heißt, sie boten genügend Raum in Küche und Bad, besaßen ausreichend breite Wohnungs- und Raumtüren sowie Flure, einen ebenerdigen Einstieg zur Dusche und hatten keine Stufen und Schwellen, die die Bewegungsfreiheit einschränken. Auch hier sind die Unterschiede zwischen Alt- und Neubauten groß: 1% der Wohnungen in Gebäuden mit Baujahr bis 1948 sind nach den genannten Kriterien komplett barrerierereduziert, bei einem Baujahr ab 2011 lag der Anteil der Wohnungen bei 18%.

Im Jahr 2018 hat das Statistische Bundesamt im Zusatzprogramm „Wohnen“ des Mikrozensus erstmals bundesweit Daten zu Barrieren beim Zugang zur Wohnung und Barrieren innerhalb der Wohnung erhoben.

Methodischer Hinweis: Barrierereduktion bedeutet an dieser Stelle nicht Barrierefreiheit. Denn die Angaben beruhen auf Selbsteinschätzungen des befragten Haushalts (ggf. mit Unterstützung der Erhebungsbeauftragen) und stellen damit keine exakte Messung der Baunorm dar.

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