VDMA-Einheitsblatt zu Kälteanlagen mit Ammoniak
Unter Federführung der Fachabteilung Kälte- und Wärmepumpentechnik im VDMA wurde der Entwurf für das VDMA-Einheitsblatt 24020-1:2019-10 in Zusammenarbeit mit Betreibern, Berufsgenossenschaften, Bundesfachschulen, dem Handwerk, der Industrie, wissenschaftlichen Einrichtungen und Technischen Überwachungsvereinen verfasst.
Das VDMA-Einheitsblatt bezieht sich auf den Betrieb von Ammoniak-Kälteanlagen unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme.
Durch die Trennung der rechtlichen Anforderungen in Beschaffenheitsanforderungen und Betriebsanforderungen ergeben sich Schnittstellen. Zusätzliche Anforderungen für Ammoniak-Kälteanlagen mit einer Gesamtfüllmenge von ≥ 3 t ergeben sich aus der TRAS 110.
VDMA 24020-1:2019-10 gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb der Kälteanlagen und Hinweise zu den Tätigkeiten mit dem Kältemittel Ammoniak.
Die Einheitsblattreihe besteht aus fünf Teilen
In den Vorschriften und Regelwerken (z. B. Druckgeräterichtlinie, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Regel 113-001, DGUV-Regel 100-500) werden teilweise ähnliche Begriffe aus unterschiedlichen Blickwinkeln benutzt. Daher sind die wichtigsten Definitionen aus den unterschiedlichen Regelwerken zusammengefasst.
Das Einheitsblatt ist der erste Teil der VDMA-Einheitsblattreihe „Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen“, bestehend aus den folgenden Teilen:
Teil 1: Ammoniak-Kälteanlagen
Teil 2: Kälteanlagen mit nicht brennbaren Kältemitteln (Sicherheitsgruppe A1 gemäß EN 378)
Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln (Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378)
Teil 4: Kälteanlagen mit Kohlenstoffdioxid (CO2 – R-744)
Teil 5: Kälteanlagen mit Kältemitteln geringerer Brennbarkeit (Sicherheitsgruppe A2 gemäß DIN EN 378)
Der Entwurf zu VDMA24020-1:2019-10 steht als Download zur Verfügung.