Schwarzarbeit: Gerüstbauer muss für fast 3 Jahre ins Gefängnis
Das Gericht sah es aufgrund umfangreicher Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Wuppertal als erwiesen an, dass der Angeklagte im Zeitraum von Januar 2014 bis Mai 2016 Arbeitnehmer in einem deutlich größeren Umfang beschäftigte, als er gegenüber den Einzugsstellen erklärte. Ein Großteil der Löhne sei an der Buchführung vorbei "schwarz" ausbezahlt worden, berichtet das Hauptzollamt Düsseldorf.
Der mehrfach vorbestrafte Geschäftsführer habe auch sogenannte Abdeckrechnungen verwendet, um Gewinne und ausgezahlte Schwarzlöhne gegenüber den Behörden zu verschleiern. Hierzu gründete der 32-Jährige über einen Strohmann eigens eine Scheinfirma, mit der er sich selber für seinen Gerüstbaubetrieb Abdeckrechnungen schrieb. Der ermittelte Sozialversicherungsschaden belief sich auf über 1,8 Millionen Euro.
Der Verurteilte zeigte sich im Verlauf der Verhandlung vollumfänglich geständig, was sich auch auf die Strafzumessung positiv auswirkte. Darüber hinaus muss er den entstandenen Schaden bei der Sozialversicherung, der Sozialkasse und der Berufsgenossenschaft begleichen.