Essener Klo-Klage: Kein Recht auf öffentliche Toiletten
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen musste sich kürzlich mit einem besonders dringlichen Fall befassen: Ein Bürger wollte die Stadt Essen per Gerichtsurteil dazu verpflichten, kostenlos nutzbare Toiletten auf öffentlichen Plätzen aufzustellen. Das Gericht lehnte ab. Doch der Fall ist damit noch nicht beendet.
Der Essener Rentner Günter Maleski leidet an einer Prostata-Erkrankung, die es erforderlich mache, "jederzeit und spontan" seine Notdurft verrichten zu können. Da der Mann Hartz-IV-Empfänger ist, müssten die öffentlichen Aborte außerdem kostenlos sein. Nur so habe er eine Chance, das Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro zu umgehen, das für das Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit erhoben wird. Die gegenwärtige Toilettensituation mache es dem Mann unmöglich, sich im Stadtgebiet aufzuhalten und käme so einem Aufenthaltsverbot gleich.
Der Hintergrund für die Notlage des Mannes ist ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 1993, durch den wegen der angespannten Haushaltslage alle öffentlichen Toiletten der Stadt geschlossen wurden. Besonders Menschen mit schwacher Blase oder Erkrankungen stehen dadurch vor einem Problem.
Günter Maleski scheiterte dennoch mit seiner Klage. Der Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, Richter Wolfgang Thewes, begründete die Entscheidung des Gerichts mit der Tatsache, dass das Platzieren öffentlicher Toilettenanlagen nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehöre. Es handele sich dabei lediglich um eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe.
Mit dieser Entscheidung gibt sich Günter Maleski jedoch nicht zufrieden. Er hat Beschwerde eingelegt, sodass sich nun das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Fall befassen wird. Gleichzeitig lässt der Oberbürgermeister der Stadt jedoch prüfen, ob zumindest am Willy-Brandt-Platz eine öffentliche Toilette installiert werden kann. Zudem soll der Seniorenbeirat ergründen, wo gerade ältere Menschen Toiletten besonders dringend brauchen.