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Online-Tool: Lohnt sich die energetische Modernisierung?

Um die Wirtschaftlichkeit energetischer Modernisierungen zu berechnen, gibt es zahlreiche Methoden, die unterschiedlich aufwändig sind. Die Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung BBSR stellt die Methoden und ihre Anwendungsgebiete vor. Soll beispielsweise ein Gebäude komplett modernisiert werden, braucht es eine umfassende ökonomische Untersuchung mit möglichst genauen Randbedingungen und Kostenkalkulationen. Bei kleineren Teilmaßnahmen reicht dagegen in der Regel eine überschlägige, deutlich weniger aufwändige Betrachtung. Für beides bietet die Website detaillierte Hinweise.

Für Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden – z. B. für die Dämmung von Wänden oder Dächern – kann man ein einfaches Berechnungstool herunterladen, das jetzt in der deutlich verbesserter Version 2.1 kostenfrei zur Verfügung steht. Mit dem Tool lassen sich jetzt die Amortisationszeit, der Grenzpreis für die Kilowattstunde Heizenergie, ab dem sich eine Modernisierungsmaßnahme rechnet, sowie der durch eine Modernisierung zu erwartende jährliche Kostenvorteil berechnen. Außerdem wird überschlägig die prospektive Energieeinsparung gegenüber dem Ausgangszustand berechnet. Das Tool enthält plausible Grundeinstellungen – etwa für Zinssatz, Heizperiodenlänge und Preissteigerungen, die individuell anpassbar sind. Auch ist es möglich, die Investitionskosten abzuschätzen, wenn diese nicht z.B. aus Voranschlägen bekannt sind. Da die Wirtschaftlichkeit stark vom individuellen Preis der eingesparten Wärme abhängt, enthält die aktuelle Version des Tools Hilfsmittel zu dessen Berechnung. Die Anwendung wird an verschiedenen Beispielen gezeigt.

Die Website bietet darüber hinaus umfassende Informationen zu den Anforderungen der Energieeinsparverordnung; insbesondere für die Bestandsmodernisierung, aber auch zu praktisch allen anderen Anforderungen der Verordnung. Das Angebot richtet sich an Architekten, Energieberater und Gebäudeeigentümer.

Die neuen Informationen sollen auch den Vollzug der Verordnung durch die Bundesländer unterstützen. Ist eine nach der Verordnung vorgeschriebene Maßnahme wegen eines hohen Aufwandes im Einzelfall nicht wirtschaftlich, so kann der Bauherr bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde – in der Regel der Baurechtsbehörde – eine Befreiung beantragen. Es steht den Ländern frei, die vom BBSR bereitgestellten Informationen zur Wirtschaftlichkeit als Grundlage für ihr Vollzugshandeln nutzen. Die neue Version 2.1 ist auch für diesen Anwendungsfall geeignet.

Die Energieeinsparung im Gebäudebereich ist seit langem Gegenstand des europäischen Gemeinschaftsrechts. Dort sind ausdrücklich auch Informationen zur Wirtschaftlichkeit der in Energieausweisen empfohlenen Modernisierungen vorgesehen, die mit dem Angebot auf der BBSR-Website gezielt zusammengeführt werden.

www.bbsr-energieeinsparung.de

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