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Wachstumspolitik: Das beinhaltet Altmaiers Mittelstandsstrategie

"Wachstumspolitik für einen starken Mittelstand" möchte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nun machen. Die Mittelstandsstrategie baut auf den Eckpunkten vom 29. August 2019 auf, welche im Rahmen der Mittelstandsreise und mit weiteren Akteuren und Beteiligten konsultiert wurden. Die jetzt finalisierte umfassende Mittelstandsstrategie zielt vor allem auf die Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen ab.

Neben einer umfassenden Unternehmenssteuerreform, die insbesondere eine maximale Unternehmenssteuerbelastung von 25% für einbehaltene Gewinne und die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags vorsieht, stehen Sozialabgaben, Flexibilisierungen in der Arbeitsmarktpolitik und der Abbau unnötiger Bürokratie im Zentrum der Strategie. Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und Unterstützung des Mittelstandes bei Digitalisierung und Innovationen sind weitere Schwerpunkte.

ZDH begrüßt Mittelstandsstrategie

Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßt die Strategie des Ministers: "Die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgestellte Mittelstandsstrategie greift die spezifischen Belange und Anforderungen von Handwerk und Mittelstand zielführend auf. Wir begrüßen sehr, dass in der nun vorgelegten Strategie noch über die Eckpunkte hinausgehende weitere Aspekte berücksichtigt werden, die dem Handwerk und Mittelstand wichtig sind."

Dazu zählt er die Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 800 Euro auf 1000 Euro sowie die Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenze von 500.000 Euro auf 600.000 Euro. Die angedachte Verkürzung der Aufbewahrungsfrist sei ein längst überfälliger Schritt.

Beschränkungen sollen geprüft werden

Ein genereller Steuer- und Abgabendeckel sei laut ZDH ein richtiger Ansatz, um gerade lohnintensiven Personenunternehmen Luft zum Atmen zu sichern" Richtig sei außerdem, die Beschränkung sachgrundloser Befristungen erneut auf den Prüfstand zu stellen. 

Einzelne in den Eckpunkten vom 29. August 2019 enthaltene Maßnahmen sind bereits auf den Weg gebracht. Der Regierungsentwurf für das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz mit einem Entlastungsvolumen von 1 Milliarde Euro jährlich wurde am 18. September 2019 vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Die Mittelstandsstrategie finden Sie hier: www.championsvonhier.de.

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