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Dicht ist Pflicht! Industriehallenböden müssen Wasserhaushaltsgesetz genügen

Betonböden in Produktions- und Lagerhallen werden oft rund um die Uhr extrem beansprucht – sei es durch Hitzeeinwirkung, Kälte, Dämpfe, Säuren, Öle, Laugen oder dergleichen mehr. Auch das Gewicht schwerer Maschinen und Hochregale setzt der Bausubstanz erheblich zu. Die Folge: Mit der Zeit bilden sich Risse; es kommt zu Ausbrüchen und Löchern, die zunehmend tiefer und größer werden, sofern nicht frühzeitig etwas dagegen unternommen wird.

Dr. Jörg Rathenow, Geschäftsführer des auf Bautenschutz spezialisierten Unternehmens Epowit Bautechnik warnt vor der Gefahr, dass sich produktionsbedingte Verunreinigungen einen Weg durch schadhafte Böden hindurch ins Erdreich bahnen können: „Eine Sanierung angegriffener Betonbauteile kommt nie zu früh, wenn man Folgeschäden abwenden, die Bausubstanz erhalten und dem Wasserhaushaltsgesetz entsprechen will.“

Gesetzeslage eindeutig

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) macht es erforderlich, Industriehallenböden mit besonderer Sorgfalt auszuführen und ihren Zustand während der Nutzung zu überwachen. Insbesondere Betonbodenflächen unter sogenannten LAU- und HBV-Anlagen sind regelmäßig auf Dichtheit zu kontrollieren, denn: Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen („LAU-Anlagen“) bzw. zum Herstellen, Behandeln und Verwenden („HBV-Anlagen“) müssen der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" genügen. Das bedeutet für den Umgang z. B. mit Säuren und Laugen in Produktions- oder Lagerhallen, dass nichts durch den Boden hindurch ins Grundwasser sickern können darf – und zwar unabhängig vom Alter der Betonbauteile.

Nichts darf durchsickern

Betonböden regelmäßig auf Dichtheit zu kontrollieren, liegt somit im Interesse jedes Industrieunternehmens, das Produktions- und Lagerhallen nutzt. Dabei sollten sowohl die weitläufigen Flächen als auch kaum einsehbare Bereiche unter die Lupe genommen werden. „Überall sind Ausbrüche aus der Überdeckung der Armierung, Risse und Lunker möglich, die von der Einwirkung aggressiver Medien oder dem Druck auflastender Gewichte herrühren“, berichtet Rathenow, der auch Sachverständiger für Abdichtung und WHG-Anlagen sowie sachkundiger Planer für Betoninstandsetzung ist.

Schutz der Sohlseite nötig

Ebenso wie aus Maschinen austretende Öle, Hydraulikflüssigkeiten etc. nicht ins Grundwasser gelangen dürfen, muss auch auf umgekehrtem Weg das Eindringen von drückendem Grundwasser in die Halle verhindert werden. Risse und Löcher in der Sohlplatte sind daher nach dem Entdecken schnellstmöglich fachgerecht zu schließen; sonst besteht die Gefahr, dass sich eingedrungenes Wasser mit Chemikalien und anderen Schadstoffen vermischt und beim Zurückfließen das Erdreich kontaminiert. Ein Aushub wäre dann ebenso unvermeidlich wie Betriebsunterbrechungen im Zuge des Rückbaus belasteter Bauteile.

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