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Baukindergeld läuft zum 31. März aus

Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) seit 2018 den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Dabei erhalten Antragsberechtigte zehn Jahre lang jeweils 1.200 Euro Zuschuss pro Jahr pro Kind, also insgesamt 12.000 Euro.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das im Haushalt lebende Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und es muss eine Kindergeldberechtigung vorliegen. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten, zuzüglich 15.000 Euro für jedes weitere Kind.

Das Baukindergeld kann bis Ende März noch online bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Per Vorab-Check können sich Interessierte vergewissern, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.

Ein Rechtstipp der ARAG SE.

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