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Brandschutz: Was sind die Anforderungen an den Sonnenschutz?

Olaf Vögele

Brandschutz an Fassaden ist ein komplexes Thema, das durch verschiedene Bauvorschriften und Normen geregelt wird. Die primären Ziele sind der Schutz von Menschenleben, die Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch sowie der Schutz der Gebäudestruktur. Fassadenmaterialien müssen daher bestimmte Brandverhalten-Klassifizierungen erfüllen, die in den Bauvorschriften detailliert beschrieben sind.

Das mit Silikon beschichtete Glasfaser-Gewebe SecuTex hat den entscheidenden Vorteil, dass es nicht brennt.

Es bestehen diverse Anforderungen an den Sonnenschutz, denn die Integration von Sonnenschutzsystemen in Fassaden, die hohen Brandschutzanforderungen genügen müssen, stellen Planer und Architekten vor besondere Herausforderungen. Traditionelle Sonnenschutzmaterialien wie Textilien, Kunststoffe oder Holz sind meist brennbar oder haben eine geringe Feuerwiderstandsklasse.

Dies kann zu Konflikten führen, wenn es darum geht, den Brandschutz an der Fassade sicherzustellen. Die Einhaltung von Brandschutzvorschriften erfordert deshalb eine sorgfältige Planung und Koordination zwischen Architekten, Bauingenieuren und Fachplanern. Es ist hierbei wichtig, frühzeitig im Planungsprozess alle relevanten Normen und Vorschriften zu berücksichtigen, um spätere Anpassungen und Kostensteigerungen zu vermeiden.

Bauprodukte und Brandschutz: Welche Norm regelt was?

Beispiele für relevante Vorschriften sind die europäische Norm EN 13501-1, die das Brandverhalten von Bauprodukten klassifiziert, sowie nationale Bauordnungen, die spezifische Anforderungen an den Brandschutz von Fassaden stellen. Diese werden in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen – MVV TB Ausgabe 2023/1 unter Kapitel A 2 Brandschutz geregelt und verweisen derzeit noch auf die deutsche Brandschutznorm DIN 4102-1. Hier sind auch die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen aus Gründen des Brandschutzes definiert. Bauliche Anlagen sind demnach gemäß § 3 MBO1 i. V. m. § 14 MBO1 so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes vorgebeugt wird, der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist. Wirksame Löscharbeiten müssen immer möglich sein.

Anforderungen an Bauelemente

Zur Erfüllung der Grundanforderungen werden in § 26 Abs. 1 MBO1 allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten formuliert. Zur Erfüllung nachfolgender Anforderungen ist die unter lfd. Nr. A 2.2.1.2 genannte technische Regel zu beachten; dies gilt auch für das Zusammenfügen von Baustoffen. Unterschieden wird hier nach 

  • A 2.1.2.2 Nichtbrennbar, 

  • A 2.1.2.3 Schwerentflammbar und 

  • A 2.1.2.4 Normalentflammbar. 

Die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen nach dem geltenden bauaufsichtlichen Anforderungssystem (Gebäudeklassen, Höhenlage der Geschosse, Gebäudeart). Die Einstufungen in Feuerwiderstandsklassen werden auf der Grundlage von Brandprüfungen nach der Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK) festgelegt.

Alles muss ausgewogen sein

Die Anforderungen an den Brandschutz haben signifikante Auswirkungen auf den Sonnenschutz an Fassaden. Durch die Nutzung innovativer Materialien und Technologien können jedoch beide Aspekte erfolgreich kombiniert werden. Eine sorgfältige Planung und die Zusammenarbeit aller beteiligten Fachleute sind entscheidend, um sichere, komfortable und ästhetisch ansprechende Gebäude zu schaffen. Der Brandschutz darf dabei nicht als Einschränkung, sondern sollte als integraler Bestandteil der Gebäudegestaltung betrachtet werden. Nur so können nachhaltige und sichere Bauwerke entstehen, die den Anforderungen der Zukunft gerecht werden.

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