BIM-Projekte mit Fenstern, Türen und Fassaden durchführen
Gerade erschienen ist das neue Merkblatt BIM.01: 2019 11 "Building Information Modeling – Grundlagen zur Durchführung von BIM-Projekten mit Fenstern, Türen und Fassaden" des Verbands Fenster und Fassade VFF. Es erläutert die digitale Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM). Die Arbeit mit BIM besteht aus Entwicklung, Planung, Realisierung, Betrieb, Renovierung und Demontage von Bauprojekten. „Die Digitalisierung im Bau ist nicht mehr aufzuhalten“, betont der Baurechtsexperte Markus Christoffel vom VFF. „Mit unserem Merkblatt geben wir unserer Branche eine wichtige Grundlage und Hilfestellung, um sich der neuen Arbeitsmethode BIM anzunähern.“
Nach der Klärung des Anwendungsbereiches sowie der Begriffe und Definitionen folgt im Merkblatt eine ausführliche Erläuterung des Zusammenwirkens der Beteiligten mit der neugeschaffenen Position des BIM-Managers im Zentrum. Er wird vom Auftraggeber gestellt und steuert den Austausch der Daten und Informationen mittels der BIM-Software unter allen Beteiligten.
Zentraler Begriff in der Arbeit mit BIM ist LoD (Level of Detail), der Detailierungsgrad, der mittels geometrischer Darstellung und sprachlicher Information konkretisiert wird. Diese Darstellungsweisen werden LoG (Level of Geometrie) und LoI (Level of Information) genannt – im Merkblatt wird ihr Zusammenhang in einer Grafik anschaulich verdeutlicht. Im Anschluss erläutert das Merkblatt dann im Einzelnen, wie BIM im Fenster-, Türen und Fassadenbau von der Planung über den Vertrag bis zur praktischen Durchführung umgesetzt werden kann. Dazu hat der VFF ein Mustertemplate erarbeitet, das ständig weiterentwickelt wird.
„Die neue Arbeitsmethode BIM beinhaltet neue Projektinhalte, -abläufe und rechtliche Verantwortlichkeiten, die in den geltenden rechtlichen Regelwerken (u.a. VOB, BGB etc.) oft noch nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind.“ So heißt es in der Einleitung zu dem ausführlichen Schlusskapitel mit baurechtlichen Informationen. Neben der aufgrund der Rechtslage besonders wichtigen „Vertragsgestaltung“ sind einige weitere Stichworte „Ausschreibung und Vergabe“, „Haftung“ oder „Sicherungsmaßnahmen“. Außerdem wird hier mit dem Thema „Mehrparteienvertrag“ ein in Deutschland ungebräuchliches Rechtsinstrument erläutert. Alle wichtigen Regelungen sind im abschließenden Anhang des Merkblattes zusammengestellt.
„Für BIM-Neulinge empfiehlt sich ein Blick auf Seite 12 des neuen Merkblattes, wo das Systemangebot in Deutschland vorgestellt wird“, so Christoffel. „Hier findet man Orientierung, ob und wie die bisher schon genutzte Software BIM-fähig gemacht werden kann.“
Das Merkblatt BIM.01 wurde in der Arbeitsgruppe „Building Information Modeling“ unter Regie des Ausschusses „VOB & Recht“ und des Technischer Ausschuss des VFF in Zusammenarbeit mit der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren, dem Institut für Fenstertechnik und dem UBF (Unabhängige Berater für Fassadentechnik) erarbeitet.