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Solarpflicht: Wo sie gilt, was geplant ist

Dörte Neitzel

Das Ziel der Ampelkoalition ist klar: mehr Energie soll aus erneuerbaren Quellen produziert werden. Dazu gehören auch Solarpaneele auf Dächern. Immer wieder war daher eine Solarpflicht für Neubauten im Gespräch. Diese soll nun kommen.

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: "Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden." Von Pflicht ist bei Ein- und Mehrfamilienhäusern also nicht die Rede. Vor allem die FDP tritt hier auf die Bremse: "Eine Pflicht für Eigenheime und Mehrfamilienhäuser sehe ich sehr skeptisch", sagte Fraktionsvize Lukas Köhler der "Augsburger Allgemeinen". Für Gewerbebauten hingegen signalisierte er Unterstützung. Im Mai 2022 findet die erste Umweltministerkonferenz statt, dort sollen Einzelheiten beschlossen werden.

Solarpflicht: In welchen Bundesländern gelten welche Regeln?

Einige Bundesländer, darunter Berlin und Baden-Württemberg, sind bereits mit konkreten Gesetzen vorgeprescht. Doch die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Einige sind bereits gestartet, manche fangen erst 2023 an. Wiederum andere Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, Hessen und das Saarland haben noch nichts geplant oder beschlossen.

Baden-Württemberg: Seit Januar 2022 sind Solaranlagen auf Nichtwohngebäuden oder größeren Parkplätzen Pflicht. Ab dem 1. Mai 2022 muss im „Ländle“ jeder Neubau eine PV-Anlage auf dem Dach haben – sofern das Dach zur Solarnutzung geeignet ist. Ab Januar 2023 werden auch Sanierungen einbezogen. Auch hier kann die Photovoltaik durch Solarthermie ersetzt werden.

Bayern: Der Entwurf des Klimaschutzgesetzes sieht vor, dass gewerbliche und industrielle Gebäude verpflichtend PV auf ihre Dächer schrauben müssen. Das sind etwa Supermärkte, Hotels, Lagerhallen. Ab Juli 2022 soll sie greifen. Alle sonstigen Nicht-Wohngebäude sollen ab Januar 2023 nachziehen.

Berlin: Nach dem Masterplan SolarCity soll Sonnenenergie bis 2050 mindestens 25 Prozent des städtischen Strombedarfs decken. Daher hat die Bundeshauptstadt eine Solarpflicht für privat genutzte Gebäude einführt. Sie ist im Solargesetz Berlin geregelt und gilt ab 1. Januar 2023. Bei einem Neubau sollen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit einer PV-Anlage ausgefüllt werden. Bei Umbauten oder Sanierungen sind es 30 Prozent der Nettodachfläche. Bei der Nettodachfläche werden verschattete Flächen, Dachaufbauen, Dachfenster oder eine Ausrichtung nach Norden abgezogen. Nach oben gelten folgende Begrenzungen:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: drei Kilowatt
  • Mehrfamilienhäuser: sechs Kilowatt
  • Nichtwohngebäude: sechs Kilowatt.

Die Photovoltaikanlage kann auch durch eine Solarthermieanlage ersetzt werden. Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Grundfläche sind von der Pflicht ausgenommen.

Bremen: Hier steckt das Gesetz noch in seiner Entwurfsphase. Beschlossen ist aber bereits, dass alle Neubauten, also sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude, künftig über eine Solaranlage verfügen müssen. Werden Gebäude saniert, gilt die Pflicht auch für sie.

Hamburg: Neubauten müssen ab 2023 mit einer Solaranlage ausgerüstet werden. Für Bestandsimmobilien gilt die Pflicht nur bei einer vollständigen Dachsanierung und das auch erst ab 2025.

Niedersachsen: Zunächst sollen ab 2023 die Dächer von Gewerbeimmobilien mindestens zu 50 Prozent mit Solarpanels bestückt werden. Das gilt für Dachflächen ab 75 Quadratmetern.

Nordrhein-Westfalen: Seit Jahresbeginn 2022 müssen Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen überdacht und mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Das gilt für Flächen, die zu Nichtwohngebäuden gehören, also etwa Supermärkte oder öffentliche Gebäude.

Rheinland-Pfalz: Ab 2023 müssen gewerbliche Neubauten eine Solaranlage bekommen. Auch Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen müssen überdacht und mit PV-Paneelen ausgerüstet werden. Alternativ sind auch Anlagen für Solarthermie erlaubt.

Schleswig-Holstein: Seit Anfang 2022 gilt eine Solarpflicht auf allen Neubauten und sanierten Bestandsimmobilien, sofern mehr als zehn Prozent der Dachfläche renoviert werden. Auch hier müssen Parkplätze (ab 100 Stellplätzen) mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.

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