Mehr Flächen für Solarparks in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg dürfen künftig auch auf Grünflächen und Äckern große Photovoltaikanlagen errichtet werden. Das erlaubt die neue Freiflächenöffnungsverordnung, die am 17. März 2017 in Kraft getreten ist. Darauf weist der Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Mit der Verordnung erhofft sich die Landesregierung eine spürbare Besserstellung des Südwestens im innerdeutschen Bieterwettbewerb um Solarparks. Die Regelung gilt für Anlagen mit einer Leistung zwischen 750kW und 10 Megawatt, die an einer bundesweiten Ausschreibung teilnehmen.
Zubau im Südwesten stagniert
Weltweit geht es mit der Photovoltaik steil nach oben. 2016 installierten Privatleute und Unternehmen Solaranlagen mit einer Leistung von insgesamt 75 Gigawatt – ein Plus von 50% gegenüber dem Rekordjahr 2015. In Deutschland und auch im Südwesten stagnierte der Zubau jedoch. Bundesweit lag er im vergangen Jahr bei nur noch 1,5 Gigawatt, fünfmal weniger als noch vor sechs Jahren.
Das könnte sich nun in Baden-Württemberg bald ändern. Dort dürfen große Solaranlagen nun auch auf weniger ertragreichen Äckern und Grünflächen errichtet werden. Bislang war der Bau von Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen beschränkt. Diese boten jedoch zu wenig Platz, um eine relevante Anzahl von Solaranlagen zu realisieren. Die neu eingeführte Option wurde durch eine Klausel in der Anfang Januar in Kraft getretenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) möglich. Die Landesregierung hat sie jetzt genutzt und die zugelassenen Flächen per Verordnung erweitert.
Insgesamt wurden landesweit 900.000 Hektar zusätzlich freigegeben. Das sind rund zwei Drittel aller landwirtschaftlichen Flächen in Baden-Württemberg. Allerdings ist der Zubau auf 100 Megawatt pro Jahr beschränkt. Rund 150 bis 200 Hektar sind dafür nötig, das sind 0,013% der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche.
Experten bewerten die neue Regelung als Schritt in die richtige Richtung. „Die vorgesehene Ausweitung der Flächenkulisse reicht jedoch bei Weitem nicht aus“, sagt auch Dr. Patrick Metzger vom Solarparkentwickler RALOS new energy, Der Grund: Werden künftig jährlich 100 Megawatt auf Freiflächen zusätzlich errichtet und bleibt der restliche Zubau etwa im Gebäudebereich auf dem Niveau der vergangenen Jahre, entspricht das nur einem Drittel der unbedingt erforderlichen 700 Megawatt neu installierter Solaranlagenleistung. So viel ist pro Jahr nötig, um den von der Landesregierung angestrebten Anteil von 12% Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung bis 2020 zu erreichen. Metzger plädiert daher für eine Erweiterung um den Faktor 3 oder 4. „Nur so können wir die politisch gewollte Erhöhung des Solarstromanteils im Land um 50% bis 2020 erreichen. Die Zeit wird dafür immer knapper“, ergänzt Carsten Tschamber vom Solar Cluster. In Konflikt mit der Lebensmittelerzeugung käme man bei dieser maßvollen Erweiterung auf keinen Fall.
Ausweitungsverordnung gilt nur für Großanlagen
Zu beachten ist: Die Freiflächenöffnungsverordnung gilt nur für Solaranlagen, die eine installierte Leistung von 750 Kilowatt bis 10 Megawatt haben. Solche Großanlagen müssen seit Januar 2017 an einer bundesweiten Ausschreibung teilnehmen, wenn sie eine Förderung erhalten wollen. Will ein Investor eine Freiflächensolaranlage errichten, benötigt er die Aufstellung eines Bebauungsplanes; Kommunen haben daher ein Mitspracherecht.