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Baden-Württemberg beschließt Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude

Die Koalition in Baden-Württemberg hat sich auf die Novelle des Klimaschutzgesetzes geeinigt. Ein zentraler Punkt ist die Einführung einer Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude. Dazu gehören nicht nur Lager- und Produktionshallen, sondern auch Parkhäuser und Bürogebäude. Damit gibt das Ländle den Schritt vor, in dem auch andere Bundesländer in Richtung Energiewende marschieren sollten.

Flächenpotenzial auf Nichtwohngebäuden heben

Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen werden. Es löst das Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2013 ab. „Mit diesem Gesetz schaffen wir eine neue Grundlage für zukunftsweisenden Klimaschutz im Land”, betont Umweltminister Franz Untersteller. „Das war und ist ein Kernanliegen grüner Umweltpolitik in dieser Legislaturperiode.” Die Einführung der Solarpflicht sieht er als Beitrag zum modernen Bauen und der Klimaschutz werde dadurch selbstverständlich. Zudem könne dadurch das erhebliche Flächenpotenzial, das auf den Nichtwohngebäuden vorhanden ist, gehoben werden. „Diese Dachflächen sind wie geschaffen für große Anlagen”, sagt Untersteller.

Einstieg in allgemeine Solarpflicht

Er sieht diese Entscheidung aber nur als Einstieg in eine allgemeine Photovoltaikpflicht für Neubauten. Diese müsse in den nächsten Jahren kommen – nicht nur in Baden-Württemberg, wie der Umweltminister betont. Denn abgesehen von dem Schub für die Solarenergie und den Klimaschutz, werde die Photovoltaikpflicht auch Arbeitsplätze sichern und schaffen.

Kommunale Wärmeplanung wird verpflichtend

Ein weiterer Punkt der Novelle des Klimaschutzgesetzes ist die Verpflichtung für 100 Städte und Kommunen in Baden-Württemberg, eine umfassende Wärmeplanung vorzulegen. „Auf der Basis einer solchen Planung wird sich in den Kommunen einiges bewegen und bewegen lassen in Richtung erneuerbarer Wärme”, begründet Untersteller diese Entscheidung. „Beispielsweise innovative Quartierskonzepte, oder der Ausbau von Wärmenetzen werden damit vorankommen.” Um bei den Städten und Kommunen keinen Widerstand zu provozieren, trägt die Kosten für die Planung das Land. 

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