Weihnachtsgeld: Wie viel bleibt nach Abzug der Lohnsteuer?
Das Weihnachtsgeld zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und wird in der Regel Ende November gemeinsam mit dem regulären Gehalt ausgezahlt. Durch diese Einmalzahlung erhöht sich das Monatsgehalt, was einen höheren Steuersatz auslösen kann, sodass vom Weihnachtsgeld mehr Lohnsteuer einbehalten wird.
Steuerliche Behandlung des Weihnachtsgelds
Da Weihnachtsgeld nicht regelmäßig, sondern nur einmal jährlich gezahlt wird, gilt es steuerlich als "sonstiger Bezug". Diese Einordnung ist für die Lohnsteuerberechnung entscheidend und führt dazu, dass der Betrag anders versteuert wird als das monatliche Gehalt.
Rechenbeispiel zur Lohnsteuer beim Weihnachtsgeld
Ein Arbeitnehmer ohne Kinder in Steuerklasse 1 mit einem Monatsgehalt von 3.500 Euro erhält im November zusätzlich 2.000 Euro Weihnachtsgeld. Sein Jahresbruttogehalt steigt dadurch von 42.000 Euro auf 44.000 Euro, wodurch die fällige Lohnsteuer um 487 Euro steigt – dieser Betrag wird vom Weihnachtsgeld abgezogen.
Sozialabgaben und Nettobetrag des Weihnachtsgelds
Neben der Lohnsteuer werden auch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig. Üblicherweise bleibt Arbeitnehmern nach Abzug der Steuern und Abgaben etwas mehr als die Hälfte des Weihnachtsgeldes netto übrig.