6 Tipps: So wird das Auto winterfit
Wenn der Winter mal wieder völlig überraschend vor der Tür steht, ist man froh, noch rasch einen Termin für den Reifenwechsel zu bekommen. Doch ein winterfestes Auto bedeutet mehr als vier sichere Winterreifen. Arag-Experten geben im Folgenden einige nützliche Tipps, damit das Fahrzeug fit für die kalte Jahreszeit wird.
1. Batterie
Batterieversagen am ersten richtig kalten Tag des Jahres ist ein Klassiker. Ein langsam zündender Motor oder Aussetzer des Autoradios können Warnhinweise auf eine schwächelnde Batterie sein. Batterien, die zwischen fünf und sechs Jahre alt sind, sind aufgrund ihrer Lebensdauer stärker ausfallgefährdet.
Wer seine Batterie selbst prüfen möchte, benötigt ein sogenanntes Multimeter. Mit diesem Messgerät kann man die Spannung der Batterie messen, indem man das rote Kabel an den Pluspol und das schwarze Kabel an den Minuspol hält. Der Test sollte am besten gemacht werden, wenn das Auto einige Stunden gestanden hat. Beträgt die Spannung zwischen 12,4 und 12,7 Volt, ist die Batterie in Ordnung. Liegt sie unter 12 Volt, sollte eine Werkstatt aufgesucht und unter Umständen die Batterie ausgetauscht werden. Nicht alle Batterietester liefern zuverlässige Informationen. Der Profi in der Werkstatt meist schon.
2. Licht
In der dunklen Jahreszeit ist es umso wichtiger, dass man sieht, wo man hinfährt. Gehen Sie auf Nummer sicher und überprüfen Sie deshalb in regelmäßigen Abständen vor der Fahrt, ob Scheinwerfer, Rücklicht, Blinker und Nebelleuchten Ihres Autos einwandfrei funktionieren. Eine defekte Beleuchtung ist nicht nur gefährlich, sie kann auch ein Bußgeld nach sich ziehen.
3. Frostschutz
Die Kühlanlage eines Autos verfügt über eine Mischung aus Kühlmittel und Frostschutz, die beim richtigen Mischverhältnis sowohl gegen Hitze als auch gegen Kälte schützt. Im Handbuch Ihres Fahrzeugs finden Sie Informationen über das richtige Frostschutzmittel und das angemessene Mischverhältnis. Es empfiehlt sich, die Flüssigkeit in der Kühlanlage zu überprüfen, bevor die Temperaturen in den Negativbereich rutschen.
4. Winterreifen
Seit 2010 gilt laut Paragraf 2 Absatz 3 a der Straßenverkehrs-Ordnung die sogenannte situative Winterreifenpflicht in Deutschland. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug nur gefahren werden, wenn es mit geeigneten Reifen ausgerüstet ist. In welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt, ist hingegen nicht festgelegt.
Die Hersteller empfehlen den Wechsel auf Winterreifen, wenn die Außentemperaturen auf unter sieben Grad Celsius sinken. Viele Autofahrer orientieren sich an der sogenannten O-bis-O-Regel, nach der man am besten von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fährt.
Winterreifen haben bei Schnee und Schneematsch einen deutlich kürzeren Bremsweg. Sie verfügen über ein gröberes Profil, welches nicht weniger als 4 mm Tiefe aufweisen sollte. Unter 4 mm sind die Winterreifen nicht mehr wintertauglich.
Reifen, die weniger als die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen, dürfen nicht mehr gefahren werden und müssen ausgetauscht werden. Wer dagegen verstößt, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Winterreifen sind unter anderem an dem alpinen Symbol (Berg mit Schneeflocke) oder an dem Zeichen m+s (Matsch und Schnee) erkennbar. Das Bergpiktogramm ist eine Pflichtkennzeichnung für seit 2018 produzierte Winterreifen.
5. Winterreifen selber wechseln
Wer geschickt ist und lieber selber Hand anlegt, kann die Winterreifen zu Hause wechseln. Dabei sollte das Auto zunächst auf einer ebenen Fläche ohne Gefälle abgestellt und die Handbremse angezogen werden, bevor der Wagenheber angesetzt wird. Radschrauben und Radmuttern sollte man auf Schäden prüfen und alle Teile sowie die Felge mit einer Drahtbüste vom Rost befreien.
Sobald der Winterreifen in Drehrichtung angebracht ist und die Radschrauben festgezogen sind, muss der Luftdruck gecheckt werden: Er sollte bei Winterreifen 0,2 bar höher als bei Sommerreifen sein. Sobald das Auto vom Wagenheber genommen wurde und wieder fest auf der Straße steht, müssen die Radschrauben über Kreuz ein letztes Mal nachgezogen werden.
6. Reifen lagern
Wenn man genügend Platz in der Garage oder im Keller hat, kann man Reifen auch zu Hause lagern. Allerdings lohnt sich dann vorher ein Blick in die Versicherungsunterlagen der Hausratversicherung. Oft ist nämlich das lagernde Zubehör von Fahrzeugen bei Verlust durch Diebstahl, Brand oder Beschädigung nicht eingeschlossen.
Wer es bequem mag, lagert seine frisch gewechselten Reifen direkt in der Autowerkstatt oder beim Reifenhändler ein. Aber auch hier sollte man sich für den Fall von Diebstahl, Brand, Verlust, Beschädigung oder Verwechslung absichern. Grundsätzlich ist zwar der Reifenhändler oder die Werkstatt für die eingelagerten Gegenstände in der Obhutspflicht, doch Kunden haben lediglich einen Anspruch auf Erstattung des Zeitwertes.