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BAFA-Förderung für Sonnenhaus abgelehnt - Widerspruch einlegen!

Das Sonnenhaus-Institut  weist darauf hin, dass es auch für Sonnenhäuser mit ein und zwei Wohneinheiten nach wie vor die Förderung im Marktanreizprogramm (MAP) gibt. In den vergangenen Wochen erreichten den Verband zahlreiche Rückfragen von Mitgliedern aufgrund abgelehnter Förderanträge.

Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) freut sich das Sonnenhaus-Institut, mitteilen zu können, dass sich bei den Konditionen, wie sie seit dem 1. Januar 2020 gelten, nichts geändert hat. Auch weitgehend solar beheizte Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten werden weiterhin mit 30 Prozent gefördert. Bedingung ist, dass mindestens 50 Prozent des Wärmebedarfs für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung nachweislich solar gedeckt werden.

Rechtzeitig Widerspruch einlegen 

„Wir sind erleichtert, dass es lediglich eine Formulierung im Merkblatt zu den technischen Mindestanforderungen war, die zu Missverständnissen und den Ablehnungsbescheiden geführt hat“, sagt Georg Dasch, Erster Vorsitzender des Sonnenhaus-Instituts.

Betroffene müssen aber unbedingt dafür Sorge tragen, dass ihre Ansprüche gewahrt bleiben. Alle Antragsteller, die solche Ablehnungsbescheide erhalten haben oder gegebenenfalls noch erhalten, müssen rechtzeitig Widerspruch einlegen. „Die Wahrung der Einspruchsfrist ist entscheidend“, betont Dasch. 

Laut aktueller MAP-Förderrichtlinie erstattet das BAFA für große Solarthermie-Anlagen auf Sonnenhäusern (in der BAFA-Richtlinie als „Solaraktivhaus“ bezeichnet) 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit diesem Fördersatz können die Mehrkosten für die solare Anlagentechnik nach Berechnungen des Sonnenhaus-Instituts bis zu 80, wenn nicht gar 100 Prozent abgedeckt werden. Bauleute haben dadurch weniger Kosten für die Energietechnik, profitieren umgehend und langfristig von minimalen Wärmekosten und tragen mit ihrer Sonnenhaus-Heizung zum Klimaschutz bei. 

Antragszahlen deutlich gestiegen 

Nach Angaben des BAFA sind in der ersten Jahreshälfte 105 Anträge für Sonnenhaus-Heizungen eingegangen. Das ist eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Insgesamt gibt es rund 2.200 weitgehend solar beheizte Wohnhäuser und gewerblich genutzte Gebäude mit s-Heizungen im deutschsprachigen Raum. Seit ca. vier Jahren nimmt der Anteil an Mehrfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten mit Sonnenhaus-Konzept deutlich zu. 

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