Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung am Bau auf
Die Sachgebiete Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter Augsburg, Karlsruhe, Landshut, Lörrach, Rosenheim, Saarbrücken und Ulm haben gemeinsam mit der österreichischen Finanzpolizei sowie begleitet von französischen Partnerbehörden im Bauhaupt- und Baunebengewerbe Prüfungen durchgeführt.
Insgesamt waren in Deutschland rund 330 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz und haben etwa 1.100 in- und ausländische Arbeitnehmer nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Bei der Überprüfung wurde der Zoll durch 22 Beschäftigte anderer Behörden unterstützt.
Neben den Befragungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden in 110 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft. Insgesamt sind in 153 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Zehn Strafverfahren vor Ort eingeleitet
Bereits vor Ort leiteten die Kolleginnen und Kollegen aufgrund ihrer Feststellungen zehn Strafverfahren, neun davon wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt sowie eins aufgrund des Verdachts auf Einschleusen von Ausländern, ein. Ferner wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, welches die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und das Bereithalten von Unterlagen betrifft.
Die im Bauhauptgewerbe beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn in Höhe von mindestens 12,55 Euro. Dies gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von ihren im Ausland ansässigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen nach Deutschland entsandt werden.
Ziel: bessere, rechtskonforme Arbeitsbedingungen
Die konzertierte Maßnahme in Deutschland und Österreich fand im Rahmen der Sensibilisierungskampagne #EU4FairWork der Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit statt.
Aufgaben und Ziele der Plattform sind, wirksame Maßnahmen auf Ebene der EU und auf nationaler Ebene zu ergreifen, um die Arbeitsbedingungen und die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu verbessern, die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die soziale Inklusion zu fördern, sowie nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu verringern und so reguläre Arbeitsplätze zu schaffen.