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Stiebel Eltron rät zu zügigem Heizungstausch

Das zähe Ringen um das neue GEG und die späte Klärung der neuen Förderkulisse haben viele Wärmepumpen-Interessenten verunsichert, die Sanierung im Bestand ist ins Stocken geraten. Hersteller Stiebel Eltron reagiert jetzt mit einer Fördergarantie: Wird ein korrekter Förderantrag bei der KfW dennoch abgelehnt, zahlt das Unternehmen dem Endkunden die Fördersumme aus. Vertriebsgeschäftsführer Burkhard Max erläutert die Maßnahme und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Dass der Staat den Wärmepumpen-Einbau in Bestandsgebäuden finanziell fördert, ist nicht neu. Dass ein Hersteller eine Fördergarantie gibt, hingegen schon. Was hat man sich unter einer solchen Garantie überhaupt vorzustellen?

Vereinfacht gesagt, bedeutet das, dass wir einem Endkunden die Fördersumme auszahlen, wenn sein einwandfreier Wärmepumpen-Förderantrag nicht bewilligt wird – vorausgesetzt, unsere Prüfung des geplanten Förderantrages ist positiv und die weiteren Bedingungen unseres Angebotes sind erfüllt. So gilt unsere Fördergarantie beispielsweise nur für die Sanierung eines bestehenden Einfamilienhauses, das im Bundesgebiet liegt und vom Antragsteller selbst bewohnt wird – und die diesbezüglichen Angaben müssen natürlich der Wahrheit entsprechen. Wer in seinem Zuhause eine bestehende Heizung durch eine Stiebel Eltron-Wärmepumpe ersetzen will, muss aber auf jeden Fall nicht auf den Förderbescheid der KfW warten. Er kann nach Erhalt unserer Fördergarantie-Urkunde sofort anfangen, ohne Nachteile fürchten zu müssen. Wir als Hersteller garantieren die Fördersumme.

Dieser Ansatz ist etwas ungewöhnlich, um es einmal vorsichtig zu formulieren. Wie kommt man auf so eine Idee?

Wir wollen den Verbrauchern ihre Verunsicherung nehmen und sie ermutigen, ihre privaten Sanierungsprojekte zügig voranzutreiben. Dass das monatelange Ringen um das neue GEG und das Rätselraten um die künftige BEG-Förderung nicht hilfreich waren, ist ja hinlänglich bekannt. Auch unser aktueller Energie-Trendmonitor, eine repräsentative Erhebung, die ein Marktforschungsinstitut in unserem Auftrag durchgeführt hat, spricht hier leider eine deutliche Sprache: Sage und schreibe 67 Prozent der Verbraucher berichten, sie hätten das Vertrauen in die staatliche Förderung verloren. Ich verstehe vor diesem Hintergrund jeden, der hier auf Zeit gespielt und erst mal abgewartet hat. Jetzt aber sind die Förderbedingungen klar – und sie sind hochattraktiv. Wer auf die Wärmepumpe setzt, heizt zukunftssicher – und sollte deshalb schnellstmöglich loslegen. Unsere Fördergarantie hält ihm bei allen Eventualitäten den Rücken frei.

Riskiert man damit als Hersteller nicht seine wirtschaftliche Stabilität?

Nein – denn wir verlangen im Endeffekt dasselbe, was auch der Staat verlangt. Wir nehmen dem Endkunden also nur die Unsicherheit ab. Und das trifft auch den Nerv der Zeit, wie unsere Umfrage ebenfalls gezeigt hat: 75 Prozent der Verbraucher wünschen sich, dass Heizungshersteller die staatliche Förderung noch einmal zusätzlich durch ein eigenes Garantieversprechen decken. Unsere Fördergarantie entspricht also genau den Erwartungen.

Trotzdem: Warum sollte ein Kunde diese Garantie überhaupt in Anspruch nehmen und nicht einfach warten, bis die KfW seinen Antrag bewilligt hat? Mit dem Förderbescheid in der Hand ist er doch auf der sicheren Seite.

Zunächst einmal sind Anträge nicht vor dem 27. Februar möglich – und dann muss der Antrag auch erst einmal bearbeitet und bewilligt werden. Da ein Ansturm auf die attraktive Förderung zu erwarten ist und dementsprechend viele Anträge eingehen werden, dürften die ersten Anträge realistischerweise kaum vor Mai oder Juni bewilligt sein.

Hand aufs Herz: Ist das wirklich so kritisch, wenn es bis zum Mai oder Juni dauert?

Zu einem Problem können dann wieder die Handwerkskapazitäten werden. Die Hersteller, die 2022 vom Run auf die Wärmepumpe zunächst überrollt wurden, haben massiv Produktionskapazitäten ausgebaut und zumindest aktuell keine Lieferprobleme mehr – ob es dabei bleibt, wird sich zeigen. Aber die Lage des Handwerks hat sich kaum gebessert. Hier fehlen nach wie vor Fachkräfte, auch wenn das Fachhandwerk in den vergangenen Jahren einen erstklassigen Job gemacht hat. Sobald der Markt wieder anzieht – und damit ist zu rechnen –, wird man voraussichtlich jedoch wieder monatelang auf Termine warten müssen. Bei einem Systemwechsel von einem fossilen Brenner hin zu einer Wärmepumpe dauert die Installation etwa doppelt so lange wie beim 1-zu-1-Tausch eines Wärmeerzeugers, und das lässt sich auch kaum ändern. Es empfiehlt sich daher, die aktuelle Abkühlungsphase zu nutzen und sein Projekt so schnell wie möglich voranzutreiben. Denn wer weiter mit fossilen Brennstoffen heizt, wird bald wieder in Bedrängnis geraten: Der CO2-Preis steigt, und aktuell wollen beispielsweise die USA ihre Flüssigerdgas-Lieferungen zurückfahren. Es bleibt dabei – die Wärmepumpe ist das Heizsystem der Zukunft. Deshalb: Heizungstausch angehen, bevor es andere tun.

Aber riskiert der Antragsteller durch solch einen Frühstart nicht möglicherweise doch die staatliche Förderung?

Nein, denn der Gesetzgeber hat ja beim Heizungstausch ausnahmsweise einen „vorzeitigen Vorhabensbeginn“ zugelassen – wohlwissend, dass es ratsam ist, die Wärmewende nicht noch länger aufzuhalten, als ohnehin schon geschehen. Das bedeutet, dass der Antrag auch nachgereicht werden kann. Und wenn dennoch alle Stricke reißen, obwohl der Antrag korrekt war, sind wir als Stiebel Eltron da und stehen für die Förderung gerade. Der Verbraucher riskiert also nichts – außer vielleicht Umbau-Lärm im Heizungskeller.

Wie beurteilen Sie die neue Wärmepumpen-Förderung eigentlich grundsätzlich? – Manch einer kritisiert ja, dass vor lauter Bürokratie schon wieder vieles nicht klar sei.

Tatsächlich halten, auch das hat die von uns beauftragte Erhebung ergeben, rund 70 Prozent der Bundesbürger die Förderung für nicht transparent genug. Ich persönlich finde eigentlich, dass die Förderkulisse sogar an Klarheit gewonnen hat. Man muss sie aber vielleicht ein wenig besser nach Themen sortieren. Zunächst einmal gilt ja: Bei jeder Wärmepumpe, die im Zuge einer Heizungssanierung eingebaut wird, übernimmt der Staat – vertreten durch die KfW – grundsätzlich 30 Prozent der Kosten. Das ist die Basisförderung, und dieser Punkt ist klar und eindeutig. Dann hat der Gesetzgeber ein paar technische Aspekte berücksichtigt: Dienen Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle oder wird im Kältemittelkreislauf des Wärmepumpensystems ein natürliches Kältemittel wie Propan eingesetzt, gibt es einen kleinen Effizienzbonus von 5 Prozent obendrauf. Allein mit der Wärmepumpe lässt sich also maximal ein Fördersatz von 35 Prozent generieren.

Das ist aber bekanntlich noch nicht alles: Hinzu kommen ein einkommensabhängiger Bonus und ein Klimageschwindigkeits-Bonus. Wie schätzen Sie diese Punkte ein?

Hier kommen die finanziellen und klimaschutztechnischen Randbedingungen der Sanierung zum Tragen – zwei meines Erachtens äußerst wichtige Aspekte, die der Gesetzgeber zum Glück nicht vernachlässigt hat. Generell soll die Heizungssanierung niemanden finanziell überfordern, und das ist auch nur zu begrüßen. So sollen beispielsweise Rentner oder auch Erbeigentümer mit mäßigem Einkommen nicht in die Gefahr geraten, infolge der strengeren Sanierungsvorschriften des GEG in Schieflage zu geraten. Ist das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen nicht höher als 40.000 Euro, wird deshalb ein einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent ausgeschüttet. Und dann belohnt der Staat – meiner Meinung nach völlig zu Recht – den Beitrag zum Klimaschutz, der durch den vorzeitigen Austausch einer hochgradig klimaschädlichen Heizung geleistet wird. Ersetzt die Wärmepumpe also eine funktionstüchtige Biomasse- und Gasheizung, die älter als 20 Jahre ist, oder wird sie als Ersatz für eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung eingebaut – dann gibt es als sogenannten Klimageschwindigkeits-Bonus noch einmal 20 Prozent obendrauf.

Nun gibt es aber noch diese spontan reichlich irritierende Deckelung bei Fördersatz und förderfähigen Kosten. Wird da die Klarheit nicht wieder in ihr Gegenteil verkehrt?

Mit dieser Deckelung will der Gesetzgeber natürlich die Kosten im Zaum halten. Das ist auch legitim und vernünftig, da auch die sinnvollste Förderung eine Zusatzbelastung des ohnehin strapazierten Staatshaushaltes bedeutet. Addiert man alle theoretisch möglichen Boni, müsste der Staat im aus seiner Sicht ungünstigsten Fall insgesamt 85 Prozent der Kosten übernehmen. Das wurde offenkundig als zu hoch angesehen, sodass sich die Politik letztlich auf einen – für die Verbraucher allerdings noch immer sehr komfortablen – Höchstfördersatz von 70 Prozent verständigt hat. Zudem hat der Gesetzgeber die förderfähigen Kosten auf maximal 30.000 Euro beschränkt, wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt. Was über diese Summe hinausgeht, ist nicht förderfähig. Würde ein Heizungstausch also mit 35.000 Euro zu Buche schlagen, könnten im Hinblick auf die Förderung nur 30.000 Euro berücksichtigt werden. Die restlichen 5.000 Euro müsste der Sanierende zu 100 Prozent alleine tragen.  

Hier könnte dann allerdings so mancher denken, dass er zumindest theoretisch mit bis zu 30.000 Euro Förderung rechnen könne….

Ja, dieses Missverständnis ist schnell passiert, und ich verstehe auch, wenn dieser Punkt kritisiert wird – denn hier wird es tatsächlich unnötig kompliziert. Die maximal förderfähigen Kosten sind, und das muss man erst mal verstehen, nichts anderes als die mathematische Bezugsgröße für die maximale Summe, mit der sich der Staat an den Sanierungskosten beteiligt. Das bedeutet konkret: Man bekommt im Einfamilienhaus maximal 70 Prozent von 30.000 Euro, also 21.000 Euro. Die maximale Basisförderung beträgt dementsprechend 30 Prozent von 30.000 Euro, also 9.000 Euro.

Wie kann ich nun eigentlich auf dem schnellsten Wege zuverlässig ermitteln, welchen Förderanspruch ich tatsächlich habe? Für meine Planung muss ich ja wissen, was auf mich zukommt – was vom Staat übernommen wird und was ich selber tragen muss.

Ob das eigene Sanierungsvorhaben förderfähig ist und wie hoch die Förderung ausfällt, lässt sich in wenigen Minuten ganz bequem online ermitteln. Der Interessent muss dazu nur im Wärmepumpen-Navigator auf unserer Homepage den „Fördercheck“ ausfüllen und hierfür beispielsweise ein paar Angaben zum Gebäude, zum bisherigen Heizungstyp und zur geplanten neuen Haustechnik machen. Der Navigator ermittelt dann automatisch anhand der gesetzlichen Vorgaben, ob und in welchem Umfang das Projekt förderfähig ist, schlägt eine Wärmepumpen-Systemlösung vor und benennt die voraussichtlichen Kosten und die Fördersumme. Damit hat der Wärmepumpen-Interessent zwar noch keinen verbindlichen Förderbescheid, aber allemal eine klare und verlässliche Orientierung.

Und wie kommt – um den Bogen zurück zum Anfang zu schlagen – der Verbraucher dann an die Stiebel Eltron-Fördergarantie?

Wurde das Vorhaben im Navigator grundsätzlich positiv geprüft, kann der Interessent direkt online unter Angabe seiner persönlichen Daten die Fördergarantie beantragen. Bei dieser Gelegenheit können auch gleich – sofern schon vorhanden – bestehende Dokumente zum geplanten Vorhaben mit hochgeladen werden. Nach positiver Detailprüfung erhält der Kunde dann per Mail die individuelle Stiebel Eltron-Fördergarantie und später noch eine offizielle Urkunde dazu. Die Wärmepumpen-Förderung ist damit bereits gesichert.

Einem alten Bonmot zufolge soll man das Kleingedruckte nicht lesen, weil es schlecht für die Augen sei. Gibt es womöglich einen Haken, der auf Anhieb nicht zu sehen ist?

Nein, den gibt es nicht – aber natürlich ist auch unsere Fördergarantie an ein paar spezielle Voraussetzungen gebunden. Dass es um ein selbstgenutztes Eigenheim im Bestand gehen muss, wurde ja eingangs schon erwähnt. Dann muss es sich logischerweise um eine Stiebel Eltron-Wärmepumpe handeln. Außerdem geben wir die Fördergarantie ausschließlich für Wärmepumpen-Anlagen, die im Stiebel Eltron-Wärmepumpen-Navigator zusammengestellt bzw. konfiguriert wurden. Darüber hinaus verlangen wir jedoch nichts, was nicht auch der Gesetzgeber verlangt – wir verlangen allerdings, wie schon erwähnt, auch nicht weniger als das. Dass also zum Beispiel ein korrekter hydraulischer Abgleich erfolgt oder der beauftragte SHK-Betrieb bei der Dena als Fachunternehmen registriert ist, muss gewährleistet sein. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Förderung im Rahmen der BEG von vorneherein ausgeschlossen – und dann greift auch keine Stiebel Eltron-Fördergarantie.

Wenn der Kunde die Bestätigung seiner Fördergarantie in der Hand hält – wie geht er dann weiter vor?

Dann macht er schlichtweg das, was er sonst auch machen würde: Ein Fachunternehmen auswählen und den Förderantrag bei der KfW einreichen – nur dass er dann eben nicht warten muss, bis die bürokratischen Mühlen ihr Werk verrichtet haben, sondern den Fachhandwerker sofort mit der Umsetzung beauftragen kann. Genau das ist ja der Sinn der Fördergarantie. Und bei den notwendigen Einzelschritten helfen wir natürlich auch: Wir nennen unserem Kunden gerne den bestqualifizierten Stiebel Eltron-Fachpartner in seiner Nähe und unterstützen mit unserem kostenlosen Förderservice bei der Antragstellung. Und mit unserer Toolbox geben wir dem Fachhandwerker darüber hinaus das bestmögliche Geleit bei der technischen Planung und Ausgestaltung.

Und wenn die KfW den als korrekt eingestuften Förderantrag am Ende doch ablehnt – was geschieht dann?

Dann muss zunächst Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt werden. Das allerdings darf der Kunde nicht im Alleingang tun. Vielmehr muss er die Begründung des Widerspruchs mit uns abstimmen. Das soll sicherstellen, dass der ersten Ablehnung mit der bestmöglichen Argumentation begegnet wird. Wird der Widerspruch dennoch rechtskräftig abgewiesen, zahlen wir dem Kunden binnen vier Wochen die Fördersumme aus, die ihm nach unseren Berechnungen zusteht.

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